Jungfer Anna van den Steynen, Äbtissin des Klosters Droylßhagen, vergleicht sich mit den Erben der verstorbenen Hermann Romer zu Gerlingen und Fyggen der Kettzen daselbst wegen eines einst im Einvernehmen mit dem Konvent von ihr mit den genannten vorgenommenen Tauschs von zwei Plätzen an der Broyckes Wiese, von denen der des Klosters über der Hylmicker Landwehr bei der Schaepbruggen oben am Ende des Gutes lag, der der Gegenseite vor dem Resypenn im Mittelgut vor dem Hammer, den Figgen Goddert, Eidam des Hermann Romer, und Lyse Peterchen, beide aus Droilßhagen, mit Willen des Konvents erbaut, unterhalten und wieder baufällig haben werden lassen und von dem sie dem Kloster die Pacht vorenthalten. Vor der Kirche einigen sich die Parteien vor Hannus Megger, Schultheiß zu Wenden, dahin, daß die Äbtissin den Platz an der Schaepbruggen hergibt und den Platz im Resypen erhält mit allen den Erben zustehenden Anteilen des Hammergrabens von oben bis unten, wobei diesen der notwendige Wassergebrauch eingeräumt wird. Freitag n. Reminiscere