Nachdem in dem Rechtsstreite zwischen der Äbtissin Veronica von Reichenstein zu Elten einerseits und dem Kellner Arnt von Venlo wegen des Abtes zu Paderborn andererseits durch Wynant von Arnheim und Meister Hermann Knoppert, der Rechte Doktor, bzw. durch Arnt van den Gruythuyss, der Rechte Licentiat, und Bürgermeister Henrick von Poelwick zu Arnheim ein Vergleich zustande gekommen ist, erklären diese Schiedsmänner die Äbtissin für berechtigt, aus den Gütern Lattenborch, Lemstege, Wednersgut und Seegestege (?) 2 Hofmüdde Roggen, 2 Hofmüdde Gerste und 5 1/2 alte Groten jährlich zu beziehen. Falls etwa diese Renten aus den genannten Gütern nicht voll bezahlt werden sollten, solle der Kellner gehalten sein, das fehlende aus den sonstigen Gütern des Abtes zu ersetzen, alles bei Strafe von 300 Rosennobeln. G. 1531, upten thienden dach Februarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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