Auf Ersuchen des Propstes Augustin (Erath von Erathsberg) erteilt Kaiser Leopold I. dem Augustinerchorherrenstift St. Michael zu den Wengen in Ulm das Privileg, eine ausschließlich für den Eigenbedarf des Gotteshauses und seiner Konventualen produzierende Brauerei innerhalb seiner Mauern betreiben zu dürfen. An Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm ergeht die Aufforderung, diese neu erworbene Gerechtigkeit des Wengenstifts zu schützen und schirmen und nicht zu behindern.