Claus Höngkh von Aichhalden, gefangengesetzt, weil er sich an der Bauernbewegung führend beteiligt hatte und außer Landes gegangen war, bei Bezahlung der Atzung freigelassen, schwört Urfehde mit der Verpflichtung, künftig keine Waffe und keinen Harnisch mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, zu keinem öffentlichen Feste zu gehen, im Amt Calw zu bleiben und gehorsam zu sein

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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