Notariatsinstrument, aufgenommen von Notar Heinrich Töbler über ein dem Pfarrer Sifrid Cursor in Spechbach ausgestelltes Prokuratorium seitens des Propstes Kraft von Killingen (Kuellingen), worin jener beim Abt von Ellwangen die Erlaubnis einzuholen hat, dass der Propst über seine Patrimonial- u. Erbgüter ein Testament machen dürfe, als dessen Exekutor er den Konventualen Heinrich von Westerstetten wählt. Der Konsens des Abtes erfolgte am 20. Februar 1395 in der Burg Kochenburg, wobei als Zeugen anwesend sind: Joh. Gretzing und Christian de Ulma, Kellner in Ellwangen.