Das Straßburgische Hofgericht vidimiert eine Urkunde Bischof Konrads III. von Straßburg, der dem Propst und Konvent des Klosters Allerheiligen gestattet, dass sie für die vakant gewordene Kirche zu Oppenau, deren Patronats- und Präsentationssrecht dem Kloster zusteht, in Zukunft einen Konventualen des Klosters präsentieren dürfen, der die Pfarrstelle zusammen mit einem Amtsgenossen versehen soll.