Johannes von Grumbach, Propst des Stifts St. Burkard sowie Domherr und Archidiakon zu Würzburg, Johannes Truchsess von Wetzhausen und Bartholomäus Zollner entscheiden als Schiedsrichter Streitigkeiten zwischen dem Würzburger Domdekan Martin von der Kere auf der einen Seite und dem Würzburger Weihbischof Kaspar [Grünwald] auf der anderen Seite wegen des Wasserabflusses aus den Gräben ihrer Behausungen in Veitshöchheim. Beide Parteien haben sich im voraus verpflichtet, ihren Schiedsspruch anzunehmen. Das Schiedsverfahren wurde mit Zustimmung des Abtes des Klosters St. Stephan in Würzburg Konrad [Herloch] als Lehenherr der beiden Behausungen durchgeführt. Der geben ist vff dinstag nach der Zwolffbottenn Teylung tag 1507. Aussteller: Johannes von Grumbach, Johannes Truchsess von Wetzhausen und Bartholomäus Zollner. Empfänger: Kloster St. Stephan