Württ. Bergamt (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 169 b
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern >> Oberbehörden, zentrale Einrichtungen
1806-1935 (Na bis 1967)
Überlieferungsgeschichte
Das württ. Bergamt wurde 1806 errichtet und bestand in Stuttgart bis zur Übertragung des Bergwesens auf das Reich 1935. Es war zunächst dem Finanzdepartement, ab 1874 dem Ministerium des Innern unterstellt und für das Bergwesen im Lande, insbesondere für die Aufsicht über die Gruben, zuständig.
Der Bestand wurde 1968 vom Bergamt Freiburg, Abwicklungsstelle Heilbronn, abgegeben; die Nachakten stammen von dem 1845-1867 bestehenden Bergamt Heilbronn. Die vorhandenen Akten sind nur ein kleiner Teil der einstigen Registratur und enthalten Unterlagen aus allen Bereichen des württ. Bergwesens.
Zur Behördengeschichte: Ein württembergisches Bergamt bestand schon im 18. Jahrhundert. Es hatte seinen Sitz in Alpirsbach/Schwarzwald und wurde von dem dortigen Bergmeister versehen. Letzterer Stelleninhaber mit festem Wohnsitz in Alpirsbach war Bergmeister Ludwig Friedrich Rosler, der wegen hohen Alters im Außendienst, d.h. beim Besuch der anderen Bergwerke von seinem Schwiegersohn, Hüttenschreiber Zobel, vertreten wurde. Als dieser sein Nachfolger wurde und als Bergmeister auch die Hüttenverwaltung übernahm, musste er seinen dienstlichen Wohnsitz für längere Zeit an den jeweiligen Bergwerksort verlegen. Aus diesem Grund war ab 1822 der Dienstsitz des Bergamts nicht mehr an Alpirsbach gebunden, sondern befand sich am jeweiligen dienstlichen Wohnort des Hüttenverwalters. Nach Angabe des Württembergischen Hof- u. Staatshandbuchs war dies ab 1822-1832 Christophstal, von 1833-1839 Ludwigstal, ab 1840 Wilhelmshütte bei Schussenried und ab 1847 Königsbronn. Erst als im Jahr 1853/54 Bergrat Keller, Kollegialmitglied des Bergrats und Münzwardein, das Bergamt übernahm, wurde dieses endgültig nach Stuttgart verlegt und im Münzgebäude, Neckarstraße 19, untergebracht. Aufsichtsbehörde des Bergamts war nach dem Organisationsmanifest vom 18.3.1806 (Regierungsblatt S. 17) die Bergwerks-, Salinen- u. Münzdirektion in Stuttgart, die nach der Neuorganisation des Finanzdepartements 1807 die Bezeichnung "Departement des Bergwerks-, Salinen-, Hütten- und Münzewesens" erhielt (Verordnung vom 4.6.1807, Regierungsblatt S. 172). Mit der Einführung des Bürosystems wurde das Departement umbenannt in "Sektion des Bergwerks-, Eisen- und Salinenwesens" (Verordnung vom 1.7.1811, Regierungsblatt S. 329 bzw. 331). Durch das Edikt vom 18.11.1817 (Regierungsblatt S. 541 Beil. V S. 22 und 31) wurde die Sektion dann mit Wirkung vom 1.1.1818 aufgelöst und als "Bergrat" innerhalb des Departements der Finanzen neu konstituiert. Später erfolgte noch die Umbenennung in "Abteilung für das Bergwesen (Bergrat)". Mit dem Berggesetz für das Königreich Württemberg vom 7.10.1874 (Regierungsblatt S. 265ff.) wurde das Bergamt der Aufsicht des Bergrats unterstellt, zugleich ein ihm übergeordnetes Oberbergamt geschaffen. Während das Oberbergamt im Rang eines Landeskollegiums stand und zuständig war für die Verleihung des Bergwerkseigentums und die Leitung der damit zusammenhängenden Geschäfte sowie für die Aufsicht über die Gewerkschaften und die Knappschaftsvereine, erhielt das Bergamt die Befugnisse eines Bezirksamts und war "erste Instanz in allen Geschäften, welche ... den Bergbehörden obliegen und nicht ausdrücklich dem Oberbergamt übertragen sind. Dasselbe handhabt insbesondere die Bergpolizei". Praktisch setzte das Bergamt seine bisherige Funktion fort und war ausführende Behörde, während das Oberbergamt die Aufsicht ausübte. Der Sitz des Bergamts war im Hinterhaus des Gebäudes Königstraße 19 bzw. in dem Gebäude Militärstr. 15, während das Oberbergamt in der Dorotheenstr. 1 untergebracht war. Dem beim Departement der Finanzen verbliebenen Bergrat waren nach wie vor das Münzamt, die Hütten- und die Salinenämter unterstellt. Er besorgte nach der Instruktion vom 6.2.1835 (Regierungsblatt S. 71) nun ausschließlich "die Leitung und Aufsicht über die Verwaltung und den Betrieb der dem Staate gehörigen Berg- und Hüttenwerke und Salinen sowie der Münzstätte". Im Zuge der Auflösung der Oberfinanzkammer durch Verordnung vom 24.3.1915 wurde er aufgehoben und zusammen mit der Domänendirektion zur "Bau- und Bergdirektion" vereinigt, die 1921 in "Finanzministerium, Bauabteilung" umbenannt wurde. Zuvor war die Verwaltung der Berg- u. Hüttenwerke auf die neugegründeten Schwäbischen Hüttenwerke GmbH. übergegangen. Als durch das Reichsgesetz vom 28.2.1935 das Bergwesen auf das Reich übergeleitet und die Aufsuchung und Gewinnung mineralischer Bodenschätze durch Verordnung vom 31.12.1942 einheitlich geregelt wurde, gingen die Aufgaben von Berg- u. Oberbergamt an die Reichsbergbehörden über. Nach dem Zusamme nbruch von 1945 wurde die Berghoheit den einzelnen Ländern zurückgegeben. Dabei schuf man für Nordwürttemberg und Nordbaden das Bergamt Heilbronn (wegen der Zerstörung Heilbronns zunächst in Bad Friedrichshall), welches die Aufgaben des ehemaligen württembergischen Berg- u. Oberbergamts in Stuttgart sowie des einstigen badischen Bergamts in Karlsruhe übernahm, bis es durch Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 24.10.1967 mit Wirkung vom 1.1.1968 aufgelöst wurde. Seine Funktionen gingen auf das Bergamt Freiburg i.Br. über, das seitdem einzige Bergbehörde des Landes Baden-Württemberg ist. Als "Bergamt Baden-Württemberg" ist es dem Wirtschaftsministerium bzw. dem "Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr" unterstellt.
Zur Registratur- und Bestandsgeschichte: Die vorliegenden Akten wurden im Mai 1968 vom Bergamt Freiburg, Abwicklungsstelle Heilbronn, dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergeben. Zur gleichen Zeit kamen die aus dem badischen Bergamt stammenden Akten an das Generallandesarchiv Karlsruhe, während die noch laufend gebrauchten Akten dem Bergamt Freiburg übergeben wurden.
Zur Verzeichnung des Bestandes: Die von der Abwicklungsstelle Heilbronn als "Akten des früheren württembergischen Bergamts Stuttgart" übergebenen Archivalien wurden im Winter 1969/70 von der Archivinspektoranwärterin Herta Kampf unter Leitung des Unterzeichneten geordnet und verzeichnet. Dabei stellte es sich heraus, dass es sich nicht nur um Akten des früheren Bergamts Stuttgart handelte, sondern auch um solche des einstigen "Sektion des Bergwerk-, Eisen- und Salinenwesens" und des Bergrats. Soweit die ursprünglichen Provenienzen klar ersichtlich waren, wurden diese Akten herausgelöst und in die Bestände D 40a, Berg-, Salinen- u. Münzsachen 1803-1817 und E 244, Bergrat 1818-1915, eingereiht. Im übrigen wurde der Bestand in der Zusammensetzung belassen wie er übergeben worden war und sinngemäß gegliedert. Die teilweise vorhandenen alten Signaturen reichten nicht aus, um die ursprüngliche Ordnung wieder herzustellen. Sie sind im Repertorium auf dem Rande vermerkt. Der Bestand hat ohne Frage große Verluste erlitten und besteht heute nur noch aus dem kleineren Teil seines einstigen Umfangs. Akten aus der Zeit nach 1945 finden sich in ihm verschwindend wenige, die Mehrzahl scheint an das Bergamt Freiburg i.Br. gegangen zu sein. Der Bestand umfasst 345 Büschel = 3,50 lfd. m. Ludwigsburg, Februar 1973 Gez. I.V. R. Uhland
Das württ. Bergamt wurde 1806 errichtet und bestand in Stuttgart bis zur Übertragung des Bergwesens auf das Reich 1935. Es war zunächst dem Finanzdepartement, ab 1874 dem Ministerium des Innern unterstellt und für das Bergwesen im Lande, insbesondere für die Aufsicht über die Gruben, zuständig.
Der Bestand wurde 1968 vom Bergamt Freiburg, Abwicklungsstelle Heilbronn, abgegeben; die Nachakten stammen von dem 1845-1867 bestehenden Bergamt Heilbronn. Die vorhandenen Akten sind nur ein kleiner Teil der einstigen Registratur und enthalten Unterlagen aus allen Bereichen des württ. Bergwesens.
Zur Behördengeschichte: Ein württembergisches Bergamt bestand schon im 18. Jahrhundert. Es hatte seinen Sitz in Alpirsbach/Schwarzwald und wurde von dem dortigen Bergmeister versehen. Letzterer Stelleninhaber mit festem Wohnsitz in Alpirsbach war Bergmeister Ludwig Friedrich Rosler, der wegen hohen Alters im Außendienst, d.h. beim Besuch der anderen Bergwerke von seinem Schwiegersohn, Hüttenschreiber Zobel, vertreten wurde. Als dieser sein Nachfolger wurde und als Bergmeister auch die Hüttenverwaltung übernahm, musste er seinen dienstlichen Wohnsitz für längere Zeit an den jeweiligen Bergwerksort verlegen. Aus diesem Grund war ab 1822 der Dienstsitz des Bergamts nicht mehr an Alpirsbach gebunden, sondern befand sich am jeweiligen dienstlichen Wohnort des Hüttenverwalters. Nach Angabe des Württembergischen Hof- u. Staatshandbuchs war dies ab 1822-1832 Christophstal, von 1833-1839 Ludwigstal, ab 1840 Wilhelmshütte bei Schussenried und ab 1847 Königsbronn. Erst als im Jahr 1853/54 Bergrat Keller, Kollegialmitglied des Bergrats und Münzwardein, das Bergamt übernahm, wurde dieses endgültig nach Stuttgart verlegt und im Münzgebäude, Neckarstraße 19, untergebracht. Aufsichtsbehörde des Bergamts war nach dem Organisationsmanifest vom 18.3.1806 (Regierungsblatt S. 17) die Bergwerks-, Salinen- u. Münzdirektion in Stuttgart, die nach der Neuorganisation des Finanzdepartements 1807 die Bezeichnung "Departement des Bergwerks-, Salinen-, Hütten- und Münzewesens" erhielt (Verordnung vom 4.6.1807, Regierungsblatt S. 172). Mit der Einführung des Bürosystems wurde das Departement umbenannt in "Sektion des Bergwerks-, Eisen- und Salinenwesens" (Verordnung vom 1.7.1811, Regierungsblatt S. 329 bzw. 331). Durch das Edikt vom 18.11.1817 (Regierungsblatt S. 541 Beil. V S. 22 und 31) wurde die Sektion dann mit Wirkung vom 1.1.1818 aufgelöst und als "Bergrat" innerhalb des Departements der Finanzen neu konstituiert. Später erfolgte noch die Umbenennung in "Abteilung für das Bergwesen (Bergrat)". Mit dem Berggesetz für das Königreich Württemberg vom 7.10.1874 (Regierungsblatt S. 265ff.) wurde das Bergamt der Aufsicht des Bergrats unterstellt, zugleich ein ihm übergeordnetes Oberbergamt geschaffen. Während das Oberbergamt im Rang eines Landeskollegiums stand und zuständig war für die Verleihung des Bergwerkseigentums und die Leitung der damit zusammenhängenden Geschäfte sowie für die Aufsicht über die Gewerkschaften und die Knappschaftsvereine, erhielt das Bergamt die Befugnisse eines Bezirksamts und war "erste Instanz in allen Geschäften, welche ... den Bergbehörden obliegen und nicht ausdrücklich dem Oberbergamt übertragen sind. Dasselbe handhabt insbesondere die Bergpolizei". Praktisch setzte das Bergamt seine bisherige Funktion fort und war ausführende Behörde, während das Oberbergamt die Aufsicht ausübte. Der Sitz des Bergamts war im Hinterhaus des Gebäudes Königstraße 19 bzw. in dem Gebäude Militärstr. 15, während das Oberbergamt in der Dorotheenstr. 1 untergebracht war. Dem beim Departement der Finanzen verbliebenen Bergrat waren nach wie vor das Münzamt, die Hütten- und die Salinenämter unterstellt. Er besorgte nach der Instruktion vom 6.2.1835 (Regierungsblatt S. 71) nun ausschließlich "die Leitung und Aufsicht über die Verwaltung und den Betrieb der dem Staate gehörigen Berg- und Hüttenwerke und Salinen sowie der Münzstätte". Im Zuge der Auflösung der Oberfinanzkammer durch Verordnung vom 24.3.1915 wurde er aufgehoben und zusammen mit der Domänendirektion zur "Bau- und Bergdirektion" vereinigt, die 1921 in "Finanzministerium, Bauabteilung" umbenannt wurde. Zuvor war die Verwaltung der Berg- u. Hüttenwerke auf die neugegründeten Schwäbischen Hüttenwerke GmbH. übergegangen. Als durch das Reichsgesetz vom 28.2.1935 das Bergwesen auf das Reich übergeleitet und die Aufsuchung und Gewinnung mineralischer Bodenschätze durch Verordnung vom 31.12.1942 einheitlich geregelt wurde, gingen die Aufgaben von Berg- u. Oberbergamt an die Reichsbergbehörden über. Nach dem Zusamme nbruch von 1945 wurde die Berghoheit den einzelnen Ländern zurückgegeben. Dabei schuf man für Nordwürttemberg und Nordbaden das Bergamt Heilbronn (wegen der Zerstörung Heilbronns zunächst in Bad Friedrichshall), welches die Aufgaben des ehemaligen württembergischen Berg- u. Oberbergamts in Stuttgart sowie des einstigen badischen Bergamts in Karlsruhe übernahm, bis es durch Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 24.10.1967 mit Wirkung vom 1.1.1968 aufgelöst wurde. Seine Funktionen gingen auf das Bergamt Freiburg i.Br. über, das seitdem einzige Bergbehörde des Landes Baden-Württemberg ist. Als "Bergamt Baden-Württemberg" ist es dem Wirtschaftsministerium bzw. dem "Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr" unterstellt.
Zur Registratur- und Bestandsgeschichte: Die vorliegenden Akten wurden im Mai 1968 vom Bergamt Freiburg, Abwicklungsstelle Heilbronn, dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergeben. Zur gleichen Zeit kamen die aus dem badischen Bergamt stammenden Akten an das Generallandesarchiv Karlsruhe, während die noch laufend gebrauchten Akten dem Bergamt Freiburg übergeben wurden.
Zur Verzeichnung des Bestandes: Die von der Abwicklungsstelle Heilbronn als "Akten des früheren württembergischen Bergamts Stuttgart" übergebenen Archivalien wurden im Winter 1969/70 von der Archivinspektoranwärterin Herta Kampf unter Leitung des Unterzeichneten geordnet und verzeichnet. Dabei stellte es sich heraus, dass es sich nicht nur um Akten des früheren Bergamts Stuttgart handelte, sondern auch um solche des einstigen "Sektion des Bergwerk-, Eisen- und Salinenwesens" und des Bergrats. Soweit die ursprünglichen Provenienzen klar ersichtlich waren, wurden diese Akten herausgelöst und in die Bestände D 40a, Berg-, Salinen- u. Münzsachen 1803-1817 und E 244, Bergrat 1818-1915, eingereiht. Im übrigen wurde der Bestand in der Zusammensetzung belassen wie er übergeben worden war und sinngemäß gegliedert. Die teilweise vorhandenen alten Signaturen reichten nicht aus, um die ursprüngliche Ordnung wieder herzustellen. Sie sind im Repertorium auf dem Rande vermerkt. Der Bestand hat ohne Frage große Verluste erlitten und besteht heute nur noch aus dem kleineren Teil seines einstigen Umfangs. Akten aus der Zeit nach 1945 finden sich in ihm verschwindend wenige, die Mehrzahl scheint an das Bergamt Freiburg i.Br. gegangen zu sein. Der Bestand umfasst 345 Büschel = 3,50 lfd. m. Ludwigsburg, Februar 1973 Gez. I.V. R. Uhland
345 Büschel (3,2 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 2:40 PM CET