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Streitigkeiten zwischen Kloster Heydau und der Stadt Spangenberg um das Bierbrauen in Altmorschen
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1478 uff Donnerstag nach Sant Peterstag ad vincula
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen hat als Vormund seiner Vettern, der Brüder Wilhelm Landgrafen von Hessen, nebst seiner Räte Hans von Dörnberg und Lips von Hundelshausen, die Streitigkeiten zwischen Kloster Heydau und dem Dorf Altmorschen einer- und der Stadt Spangenberg andererseits, wegen des Bierbrauens zu Altmorschen wie folgt entschieden: Das Kloster solle zu Altmorschen eine oder zwei Personen unterhalten, die ihnen die Menge an Bier brauen, die dem Kloster bewilligt worden ist. Diese Bier dürfe allerdings nicht verkauft oder öffentlich ausgeschenkt werden. Wer in Altmorschen eine öffentliche Schenke betreiben wolle, der müsse das Bier aus den Städten herbeiführen.