Streitigkeiten zwischen Kloster Heydau und der Stadt Spangenberg um das Bierbrauen in Altmorschen
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Urk. 28, 464
Urk. 28, A II 1478 August 6
Urk. 28 Kloster Heydau - [ehemals: A II]
Kloster Heydau - [ehemals: A II] >> 1470-1479
1478 August 6
Ausfertigung, Pergament, Siegel anhängend
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1478 uff Donnerstag nach Sant Peterstag ad vincula
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen hat als Vormund seiner Vettern, der Brüder Wilhelm Landgrafen von Hessen, nebst seiner Räte Hans von Dörnberg und Lips von Hundelshausen, die Streitigkeiten zwischen Kloster Heydau und dem Dorf Altmorschen einer- und der Stadt Spangenberg andererseits, wegen des Bierbrauens zu Altmorschen wie folgt entschieden: Das Kloster solle zu Altmorschen eine oder zwei Personen unterhalten, die ihnen die Menge an Bier brauen, die dem Kloster bewilligt worden ist. Diese Bier dürfe allerdings nicht verkauft oder öffentlich ausgeschenkt werden. Wer in Altmorschen eine öffentliche Schenke betreiben wolle, der müsse das Bier aus den Städten herbeiführen.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen hat als Vormund seiner Vettern, der Brüder Wilhelm Landgrafen von Hessen, nebst seiner Räte Hans von Dörnberg und Lips von Hundelshausen, die Streitigkeiten zwischen Kloster Heydau und dem Dorf Altmorschen einer- und der Stadt Spangenberg andererseits, wegen des Bierbrauens zu Altmorschen wie folgt entschieden: Das Kloster solle zu Altmorschen eine oder zwei Personen unterhalten, die ihnen die Menge an Bier brauen, die dem Kloster bewilligt worden ist. Diese Bier dürfe allerdings nicht verkauft oder öffentlich ausgeschenkt werden. Wer in Altmorschen eine öffentliche Schenke betreiben wolle, der müsse das Bier aus den Städten herbeiführen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ