Erzbischof Albrecht von Mainz etc. bekundet, dass er im Streit zwischen Wilhelm von Neuhausen (Newhausen), Pfandherrn zu Allfeld (Alfelt, Alnfelt), einerseits sowie Bürgermeister, Rat und Gemeinde daselbst andererseits durch seine Räte folgenden Vertrag hat vermitteln lassen: [1.] Um die Rechte des Pfandherrn nicht zu schmälern und die "marckh mit dem vihe nit [zu] ubertriben", darf die Gemeinde höchstens 350 Schafe halten. [2.] Die "greben am flecken", die der Pfandherr für sich beansprucht hatte, bleiben entsprechend altem Herkommen im Besitz der Bürger und werden gegen Entrichtung eines jährlichen Zinses unter der Gemeinde aufgeteilt. Die Bürger sollen die Gräben einzäunen. [3.] Der Schäfer des Pfandherrn darf weder sommers noch winters in den gemeindeeigenen Wald Oberheg treiben, jedoch bleibt es ihm unbenommen, von Martini [= 11. November] bis zum Weißen Sonntag (Invocavit) in die alten Wälder zu treiben. "Ob aber Got ye zu zeiten ein eckern verlihen würd, so soll der scheffer mit den schaffen von Martini an bis uff Anndree [= 30. November] auch nit in die weld faren", ebenso wie er dieses vom Weißen Sonntag bis Martini zu unterlassen hat. [4.] Statt durch den Wald "Harstal" soll der Schäfer des Pfandherrn künftig zum "Schmeltzenhoff zu, uff die von Billickheim und Mülbach und uber Heinrichs Sommers, des wirts, acker am weg nach Meckmullen" treiben, "wo es am wenigsten schedlich und am füeglichsten ist". Was dabei den Bürgern an ihren Äckern an Schaden entsteht, soll die Gemeinde erstatten, damit dem "pfanndsherrn an der jerlichen pfogt nichts abgee". [5.] Soweit der Schäfer des Pfandherrn bürgerliche Güter besitzt, hat er davon die gleichen Abgaben zu entrichten wie alle anderen Bürger. [6.] Wegen der Allfelder Güter im Wert von etwa 700 Gulden, die "auß irer marckh in erbschaft und andere weyß komen und die inhaber darvon kein fron und deßgleichen beschwerung tragen", soll der Pfandherr dafür sorgen, dass deren Inhaber "etwas leidlichs jerlichs vor den fron den bürgern, so den fron tragen müssen", bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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