Statut der Stadt Oppenheim über den Judeneid, der folgenden Wortlaut haben soll: <'Wie du hie geschuldigt biß und ein unschuld gebotten hast des b...
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C 1 B Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Kanzleibücher
Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Kanzleibücher >> Judaica, Band 1
[um 1510]
226-227v
Pap.; Bucheintrag (gleichz.)
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Statut der Stadt Oppenheim über den Judeneid, der folgenden Wortlaut haben soll: <'Wie du hie geschuldigt biß und ein unschuld gebotten hast des bistu unschuldig, so dir Gott helff, der da geschaffen hat hiemel und erd, wasser und lufft, dale und berg, regen und duft, laub und grass und waß ye ummer ist; und ob du heran schuldig seyst, das du dann nummer behaltest die ee, die unser herr gab Moysen in der steynen tafeln uff dem Berg Synay, und das dich ankume der fluch, den Gott verhengte uber die kinder von Israhel, da sie gingen uss sinen geboten, und ob du heran nit recht enhabest, das daz an dir gerochen werde, alß Mardocheys gerochen ward an Haman und an synen zehen sönen, die alle erhangen wurden, und das dir geschee alß Datan und Abiron, die da vielen inn abgrund der hellen. Und ob du heran nit warhabest, da[s] du und die geschlecht nimmer teyl gewynnen müssen mit den gerechten Abraham, Ysaak und Jacob, und daß dann aller dyner sünde nimmer vergessen werd. Und ob du heran nit warhabest, das dir nimmer gnad werd by dem grossen Adonay mit syner gewaltigen Gottheyt. Und ob duhie geverlich schwerest, das dann uber dich kumm das grym urteyl, dz uber die komme, die iren Bruder Joseph den gerechten verkaufften, und dich ankomme die muselsuchte und die plage, die unser Hergott verhengette uber könig Pharaonem und syn volck von Egipten. Und das dyn grieß nummer kumm zu anderm grieß in den bairn Abrahams. Und wor du heran nit warhabest, das dann du und alle dyn geslecht mussen verwiedemen und verwysen, und daß du dann on alle barmhertzigkeyt verflucht und verworffen werdest mit lyb und mit sele zu der ewigen hellischen pyn ummer ewiglichen on ende. Jude oder Jüdin sprich amen'. Wenn ein Jude diesen Eid spricht, soll er in seiner Hand die fünf Bücher Moses, nach ihrer Sprache die Torah, liegen haben und seine rechte Hand 'biß an die rist' hineinlegen. Nach dem vorgeschriebenen Wortlaut soll der Eid gestabt werden. Im Zweifelsfall soll man den betreffenden Juden den Anfang des dritten und fünften Buches lesen lassen. In angegebener Weise soll der betreffende Jude nach dem Inhalt und nach bestimmten Namen des Textes gefragt werden.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Oppenheim
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judeneid
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Eidesformular
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Stadtrecht
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Statut
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Thora
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Oppenheim
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judeneid
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Eidesformular
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Stadtrecht
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Statut
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Thora
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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01.07.2025, 13:38 MESZ
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