Hochmeister Konrad von Erlichshausen gewährt den Freien in den Kammerämtern Hunthenau und Kreuzburg im Gebiet Brandenburg in Anerkennung treuer Dienste folgende Rechte: Wartgeld, Heimfall preußischer Güter mit Erbrecht der Frauen, Jagdfolge der preußischen Freien, Messung der Güter, Kulmer Erbrecht, Holzhauen, preußische Dienste, bäuerliche Arbeit der Frauen auf den Ordenshäusern

Vollständigen Titel anzeigen
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Objekt beim Datenpartner
Loading...