Äbtissin Gertrudis und der Konvent zu Schweinheim (Sueynheym) verleihen ihr Allodie zu Kuchenheim (Kugheynem), bestehnd in 97 1/2 Morgen, dem Johann Sohr weiland Hermanns von Ende (de Fine) zu Rucscheym für einen Kanon von 34 Malter und 2 1/2 Viertel Roggen Münstereiflerischen Maß und unter der Verpflichtung zu pünktlicher Zahlung und der Entrichtung einer Antrittssteuer (impval inde nederval) für jeden Nachfolger, in Erbpacht. Das Siegel des Abts Tilman von Heisterbach ist bis auf einen geringen Rest ab, auch das Siegel des Ritters Rutcher von Vreystorp ganz, erhalten die Siegel des R. Joahnn von Cleberg und der Äbtissin Gertrudis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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