Frauen für Südafrika - Projektgruppe
Vollständigen Titel anzeigen
K 17, Nr. 142
K 17 - Frauenwerk der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
K 17 - Frauenwerk der Evangelischen Landeskirche in Württemberg >> 2. Verhältnis zu angeschlossenen Verbänden >> 2.2 Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Vereinen >> 2.2.3 Evangelische Frauenarbeit in Württemberg - Arbeitskreise
1985-1991
Enthält u.a.:
- Briefe der Projektgruppe Stuttgart
- Brief der Vorsitzenden der Evangelischen Frauenarbeit in Württemberg, Erika Stöffler, an Landesbischof Hans von Keler bezüglich seines Namibiabesuches
Darin:
- "Namibia", Pro Ökumene Informationsdienst Nr. 1-2, 1985
- "Brutaler Polizeieinsatz in Namibia", Lutherische Welt-Information Nr. 25 vom 27.06.1985
- SWAPO of Namibia Information-Bulletin Nr. 14, Mai 1985
- "Südafrika am Rande eines Bürgerkriegs", Evangelische Pressedienst Ausgabe Nr. 23 vom 05.06.1985
- "Memorandum und Empfehlung zum südlichen Afrika", Dokument Nr. 28 des Ökumenischen Rats der Kirchen, August 1985
- "Deutsche Unterstützung für die Polizei Südafrikas - Wie das Waffenembargo gegen das Apartheid-Regime unterlaufen wird", Abschrift der Sendung Monitor vom 06.08.1985, Moderator Klaus Bednarz
- Bericht über die Nationalkonferenz des Südafrikanischen Kirchenrates vom 24.-28.06.1985 in Johannesburg, Hildburg Wegener, Evangelische Frauenarbeit in Deutschland
- Südafrika-Stipendienfonds e.V., Rundbrief Nr. 29, November 1985
- Briefe der Projektgruppe Stuttgart
- Brief der Vorsitzenden der Evangelischen Frauenarbeit in Württemberg, Erika Stöffler, an Landesbischof Hans von Keler bezüglich seines Namibiabesuches
Darin:
- "Namibia", Pro Ökumene Informationsdienst Nr. 1-2, 1985
- "Brutaler Polizeieinsatz in Namibia", Lutherische Welt-Information Nr. 25 vom 27.06.1985
- SWAPO of Namibia Information-Bulletin Nr. 14, Mai 1985
- "Südafrika am Rande eines Bürgerkriegs", Evangelische Pressedienst Ausgabe Nr. 23 vom 05.06.1985
- "Memorandum und Empfehlung zum südlichen Afrika", Dokument Nr. 28 des Ökumenischen Rats der Kirchen, August 1985
- "Deutsche Unterstützung für die Polizei Südafrikas - Wie das Waffenembargo gegen das Apartheid-Regime unterlaufen wird", Abschrift der Sendung Monitor vom 06.08.1985, Moderator Klaus Bednarz
- Bericht über die Nationalkonferenz des Südafrikanischen Kirchenrates vom 24.-28.06.1985 in Johannesburg, Hildburg Wegener, Evangelische Frauenarbeit in Deutschland
- Südafrika-Stipendienfonds e.V., Rundbrief Nr. 29, November 1985
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Sachakte
Namibia
Frauen für Südafrika: Projektgruppe
Evangelische Frauenarbeit in Württemberg
Pro Ökumene Informationsdienst
Lutherische Weltinformation
SWAPO
Evangelischer Pressedienst in Württemberg;Ökumenischer Rat der Kirchen
Monitor
Evangelische Frauenarbeit in Deutschland
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.08.2025, 11:20 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik)
- K - Einrichtungen, Werke, Vereine (Tektonik)
- K 17 - Frauenwerk der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Bestand)
- 2. Verhältnis zu angeschlossenen Verbänden (Gliederung)
- 2.2 Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Vereinen (Gliederung)
- 2.2.3 Evangelische Frauenarbeit in Württemberg - Arbeitskreise (Gliederung)