Karl [IV.], Römischer Kaiser, König von Böhmen und Markgraf der Lausitz, bekundet, dass das Urteil, das in der Streitsache zwischen Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Luckau einerseits und Johann "Mischayn" und Nikolaus Frankendorf, einstigen Bürgern daselbst, und ihren Freunden, die sich der Sache angenommen, andererseits ("hawptlewte, herren, ritter, knechte und stette zu Lusicz") ausgesprochen haben, zu recht ergangen sei, und gebietet allen, Stadt und Bürger nicht mehr zu behindern ("[...] an sulichen awssproche und schidungen nicht mehr zu hindern oder zu beirren."). "geben . zu Tangermund noch Crists geburte dreytzehenhundirt jar dornach in dem sibenundsibentzigsten jare an dem nehesten freytage vor dem suntage, als man singet Jubilate, unser reiche in dem eynunddreyssigsten und des keisertums in dem dreyundtzwentzigsten jaren."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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