Die nach Errichtung der Rheinischen Konförderation [Rheinbund] wegen verschiedener, in hiesigen Landen gelegenen, auswärtigen Souveräns zugehörigen Besitzungen und Einkünfte, auch wegen der dem königlichen Hause Sachsen in anderen Staaten zustehenden Güter und Gerechtsame, von einer und der anderen Seite ergriffenen Maßregeln und Gegenvorkehrungen, Bd. 2