Thomas von Sonnthain zu Asselfingen (Außlabingen) tauscht mit Herrn Hans von Venningen, Komtur zu Kapfenburg und Giengen, seine Güter auf dem Härtsfeld (Hertveld) zu Geiselwang (Giselwang), den Hof zu Beuren (Büren) und zwei Gütlein (gütlach) zu Affalterwang gegen die Güter, die das [Deutsche] Haus zu Giengen [an der Brenz] zu Asselfingen innehatte, nämlich den Hof und 3 Selden daselbst. Der A. verspricht Gewere und Fertigung nach Landsrecht und nach dem Recht. Als zum Einlager in der Stadt Giengen verpflichtete Bürgen setzt er Otto von Kaltenburg und Hermann von Rammingen. Leisten die Bürgen nicht, kann der Komtur sie pfänden lassen. Der A. verspricht, die Bürgen schadlos zu halten. - Die Bürgen bekennen sich zu ihrer Bürgschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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