Anspruch der Appellanten aufZahlung von 1092 Rtlr., 22,5 Albus aus einem Darlehen und auf Bestätigung der Immission in den Pützdorfer Zehnten im Amt Aldenhoven. Am 20. Juli 1680 hatte die Mutter der Appellanten Graß, einem Laurenz Wolf und einem Peter Hansen 1300 Rtlr. geliehen. Die vereinbarte Rückzahlung von 1326 Rtlr. nach drei Monaten erfolgte nicht. Als bis Okt. 1688 über 100 Rtlr. an Zinsen aufgelaufen waren, ließ sich die Witwe Fellinger in den Pützdorfer Zehnten immittieren, den sie auch bis 1693 genoß. Streit entwickelte sich um die Zahlungsmodalitäten, u.a., „nach welcher fraction, oder nach wessen Orths kauff die genossene früchten anzuschlagen seien“.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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