Johann Konrad Hiller, Gastwirt allhier, bittet um die Erlaubnis, einen halben Morgen von dem ihm durch das Los zugefallenen Gemeinholzstücken, und zwar an einen Erkenbrechtshäuser Untertan zu Triensbach, aus den innen genannten Gründen verkaufen zu dürfen. - Die Zertrennung dieser Güter ist abgeschlagen worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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