Die Kämmerer von Dalberg (Dalburg) gemeinlich stellen Kurfürst Philipp von der Pfalz ihre Leibeigenen zu, die dessen Hintersassen sind. Dies gilt dort, wo der Kurfürst alleiniger Gerichts- und Oberherr ist. Im Gegenzug stellt er ihnen seine Leibeigenen zu, die Hintersassen in denjenigen Dörfern sind, wo die Kämmerer alleinige Gerichts- und Oberherren sind, nämlich in Herrnsheim (Hermßheim), Abenheim, Heßloch (Heßloch), Gabsheim (Geißpißheim), Wallhausen (Wallenhusen), Spabrücken (Spachbrucken), Sommerloch (Somerloch) und im Tal zu Dalberg (Dalburg). Da die Kämmerer dabei deutlich weniger Leibeigene übergeben haben, ergänzen sie die Übergabe um 600 Goldgulden kurfürstlicher Währung, die bereits bezahlt sind. Sie sagen ihre genannten Leibeigenen ihrer Leibeigenschaft und Pflichten auf sie ledig. Beide Seiten sind übereingekommen, dass dies auch künftig für Leibeigene gilt, die in die jeweiligen Flecken und Orte ziehen, wo die andere Seite alleiniger Gerichts- und Oberherr ist. Die Kämmerer verzichten auf Freiheiten oder ähnliches, was ihnen dagegen nützen könnte. Die Vettern Hans und Diether Kämmerer von Dalberg als Älteste ihres Geschlechts besiegeln für sich, ihre Brüder und Vettern, die sich ihres Siegels mitgebrauchen.