Forderung der Kirchenstiftung Schillingsfürst aus dem Vermögen des aufgelösten Franziskanerklosters an die Standesherrschaft, ihre Verzinsung und Sicherstellung; Nichtanerkennung der von Fürst Franz zu Hohenlohe-Schillingsfürst ausgestellten Schuldurkunde wegen Fehlens des agnatischen Konsenses; Abschluß einer Übereinkunft zwischen dem Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst und der Kirchenverwaltung Schillingsfürst über regelmäßige Zahlungen der Standesherrschaft an die Stiftungskasse und die Einholung der agnatischen Konsense der minderjährigen Söhne des Fürsten Chlodwig.