Vogt und Gericht zu Oppenau entscheiden in der Streitsache zwischen Heinrich Schrage von Falbenhaslach einerseits und dem Kloster Allerheiligen andererseits, weil beide Ansprüche erheben auf die verlassen liegenden Güter des verstorbenen Betschels Hensel zu Elisweier erhoben. Die genannten Güter sollen dem Kloster gehören sollen, nachdem Betschels Hensel den ihm zugeschobenen Eid nicht geleistet hatte.