Separationsvermittlungskommission Harzgerode (Bestand)
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Z 30 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.01. Anhalt-Bernburg (1603/06 - 1848) >> Z 25 - 30 Kommissionen und Inspektionen
1837 - 1839
Findhilfsmittel: Findbuch 2001 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Nach dem Vorbild Preußens begann 1829 auch in Anhalt die Reform des agrarwirtschaftlichen Sektors. Durch die Separationen und Ablösungen wurden die feudalwirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisse beseitigt und Strukturen für eine moderne Landwirtschaft geschaffen.
Am 2. Mai 1829 erfolgte in Anhalt-Bernburg im Amt Coswig die Bildung einer Lokalkommission, die eine Reihe kleinerer Gemeinheitsteilungen und Lastenablösungen durchführte. Da die Zahl der Anträge stetig anstieg und sich der zunächst lokale Charakter der Separations- und Ablösungsbedürfnisse auf andere Landesteile ausdehnte, wurde die Lokalkommission Coswig bereits am 29.3.1831 wieder aufgelöst und ihre Geschäfte der Landesregierung Bernburg übertragen.
Das als Rechtsgrundlage noch zu erarbeitende Separationsgesetz führte am 11.10.1837 zur Einsetzung einer Separationsgesetzentwurfskommission, der 3 Separationsvermittlungskommissionen unterstellt waren.
1. für das obere Herzogtum, bestehend aus den Ämtern Ballenstedt, Hoym, Gernrode,
Harzgerode und Güntersberge,
2. für das untere Herzogtum, bestehend aus der Stadt und dem Amt Bernburg, dem Amt
Plötzkau, dem Amt Mühlingen und den Gerichtsbezirken Hohenerxleben und Rath-
mannsdorf, Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau,
3. für das Amt und die Gerichte an der Elbe, bestehend aus dem Amt Coswig und dem
Gericht Klieken.
Die Kommissionen bestanden aus einem juristischen oder sonst geschäftskundigen Kom-
missar, aus einem oder mehreren Landrichtern der Ämter, aus einem oder mehreren
der Landwirtschaft kundigen Ökonomen.
Mit dem Erlass des Hutungs-, Ablösungs- und Separationsgesetzes für das Herzogtum Anhalt-Bernburg am 23.12.1839 waren die nächsten Änderungen bei der Behördenstruktur verbunden. Der Auflösung der Separationsvermittlungskommissionen 1839/40 folgte auf Befehl des Herzogs vom 14.3.1840 die Konstituierung der Generalkommission Bernburg.
Die Durchführung der Separationen und Ablösungen vor Ort wurden nunmehr von den Spezialkommissionen und ihren Kommissaren durchgeführt.
Bestandsinformationen: Akten der Separationsbehörden wurden erst in den 20/30er Jahren des 20. Jahrhunderts durch die Anhaltische Regierung, Abteilung des Innern und die Anhaltische Finanzdirektion an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst, teilweise erst nach 1947 aus der Katasterverwaltung an das Landesarchiv Oranienbaum abgegeben. Aus diesen Abgaben wurden Provenienzbestände formiert.
Der vorliegende Bestand wurde im Jahr 2001 erschlossen. Die Retrokonversion des dabei erstellten Findbuchs "Bernburger Kommissionen und Inspektionen" erfolgte im Jahr 2009.
Registraturbildner: Nach dem Vorbild Preußens begann 1829 auch in Anhalt die Reform des agrarwirtschaftlichen Sektors. Durch die Separationen und Ablösungen wurden die feudalwirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisse beseitigt und Strukturen für eine moderne Landwirtschaft geschaffen.
Am 2. Mai 1829 erfolgte in Anhalt-Bernburg im Amt Coswig die Bildung einer Lokalkommission, die eine Reihe kleinerer Gemeinheitsteilungen und Lastenablösungen durchführte. Da die Zahl der Anträge stetig anstieg und sich der zunächst lokale Charakter der Separations- und Ablösungsbedürfnisse auf andere Landesteile ausdehnte, wurde die Lokalkommission Coswig bereits am 29.3.1831 wieder aufgelöst und ihre Geschäfte der Landesregierung Bernburg übertragen.
Das als Rechtsgrundlage noch zu erarbeitende Separationsgesetz führte am 11.10.1837 zur Einsetzung einer Separationsgesetzentwurfskommission, der 3 Separationsvermittlungskommissionen unterstellt waren.
1. für das obere Herzogtum, bestehend aus den Ämtern Ballenstedt, Hoym, Gernrode,
Harzgerode und Güntersberge,
2. für das untere Herzogtum, bestehend aus der Stadt und dem Amt Bernburg, dem Amt
Plötzkau, dem Amt Mühlingen und den Gerichtsbezirken Hohenerxleben und Rath-
mannsdorf, Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau,
3. für das Amt und die Gerichte an der Elbe, bestehend aus dem Amt Coswig und dem
Gericht Klieken.
Die Kommissionen bestanden aus einem juristischen oder sonst geschäftskundigen Kom-
missar, aus einem oder mehreren Landrichtern der Ämter, aus einem oder mehreren
der Landwirtschaft kundigen Ökonomen.
Mit dem Erlass des Hutungs-, Ablösungs- und Separationsgesetzes für das Herzogtum Anhalt-Bernburg am 23.12.1839 waren die nächsten Änderungen bei der Behördenstruktur verbunden. Der Auflösung der Separationsvermittlungskommissionen 1839/40 folgte auf Befehl des Herzogs vom 14.3.1840 die Konstituierung der Generalkommission Bernburg.
Die Durchführung der Separationen und Ablösungen vor Ort wurden nunmehr von den Spezialkommissionen und ihren Kommissaren durchgeführt.
Bestandsinformationen: Akten der Separationsbehörden wurden erst in den 20/30er Jahren des 20. Jahrhunderts durch die Anhaltische Regierung, Abteilung des Innern und die Anhaltische Finanzdirektion an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst, teilweise erst nach 1947 aus der Katasterverwaltung an das Landesarchiv Oranienbaum abgegeben. Aus diesen Abgaben wurden Provenienzbestände formiert.
Der vorliegende Bestand wurde im Jahr 2001 erschlossen. Die Retrokonversion des dabei erstellten Findbuchs "Bernburger Kommissionen und Inspektionen" erfolgte im Jahr 2009.
Laufmeter: 0.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
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- 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) (Tektonik)
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- 03.02.01. Anhalt-Bernburg (1603/06 - 1848) (Tektonik)
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