Gedächtniszettel der von Offenburg. Es wird bekundet, dass die Anwälte der von Offenburg, namentlich Jakob von Schauenburg, Schultheiß zu Gengenbach, Hans Mener, Schultheiß zu Offenburg, Jakob Hundt (Hunt), Jakob Reublin, Hans Eicher (Ycher) und [Hans] Rulman keinen schriftlichen Vertrag aufsetzen wollen, sondern man es im Gedächtnis halten will, dass sie gegen Kurfürst Philipp von der Pfalz oder seinen Vogt zu Ortenberg nicht mit dem Spruch der Zwölfer eilen wollen, ohne zuvor eine gütliche Erforderung getan und sich mit ihren Ratsfreuden über die Form beraten zu haben. Es folgen Vermerke u. a. zu den Frevlern und "verlumpt zenckisch burger", die ein Amtmann ohne Zustimmung der Zwölfer in den Turm setzen mag, zur Erkenntnis der Zwölfer bei diesen Angelegenheiten, zum Turmgeld, zu dem nach Ortenberg gehörigen Gericht des Pfalzgrafen am Tor der Schlagbrücke gegenüber der Kinzig, zu dortigen Freveln und der Ahndung durch die Bürger bei Abwesenheit der Amtleute, zur Überantwortung einer Abschrift der städtischen Freiheiten an den pfalzgräflichen Amtmann, zu zwei Leuten, die wegen des Pförtners gefangengesetzt, gedrungen und geschlagen worden waren, zur Erkundigung über die Mittäter des Pförtners und zur Zuständigkeit des städtischen Gerichts, zu Schmähungen der Bürger gegenüber dem Pfalzgrafen und zur Strafe derselben, zu Jagd, Hatz und Vogelfang der von Offenburg in Besonderheit oder in Gemeinschaft, zum Holzweg, der vom pfalzgräflichen Marstaller [Konrad] Hack zur Besserung der Straße verhauen wird, und der Pflicht einer Beteiligung der Stadt, zur Klärung, wann ein Amtmann ohne Erkenntnis der Zwölfer Bürger zu ergreifen (fahen) sowie Atz und Torgeld zu nehmen hat, zu Freveln unter der Schlagbrücke und außerhalb der Stadt, zu den Jagd- und Voglerbezirken sowie zur Erkundigung weiterer Rechte des Amtmanns. Anwesend von Seiten Kurfürst Philipps waren Bischof Johann von Worms, Jakob von Fleckenstein, Hofmeister, Heinrich von Helmstatt, Domdekan zu Speyer, Hans von Trotha (Drat), Marschall, Simon von Balzhofen, Hans von Sickingen, Ritter, Doktor Nikolaus [Mörsinger von Öwisheim], Dekan zu Heiliggeist zu Heidelberg, [Jeremias von Oberstein], der Vogt zu Heidelberg, Doktor Bernhard [Fröwis], Doktor Hartmann [Hartmanni], Meister Hieronymus Flor, Lizenziat, sowie Eustachius von Pfullendorf. Darunter weitere Erwiderungen und Vermerke zu den aufgeführten Artikeln, darunter namentlich, dass die von Offenburg für das Verhör danken und sich ungerne unwillig gegenüber Kurfürst Philipp zeigen wollen, jedoch, nachdem sie Abschied beim Bischof von Straßburg erlangt haben, der Amtmann dem aber nicht nachkam, den Spruch haben "geen lassen".

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...