(1) B 1401 (2)~Kläger: Christoph Brandt, ehemaliger Müller in der herrschaftlichen Mühle bei Schloß Brake, arme Partei (3)~Beklagter: Johannette Wilhelmine, verwitwete Gräfin zur Lippe, als regierende Vormünderin (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Hermann Scheurer 1742 ( Subst.: Lic. Anselm Franz Spoenla Prokuratoren (Bekl.): Dr. Philipp Ludwig Meckel [1735] 1742 ( Subst.: Lic. Franz Wolff (5)~Prozessart: Mandati poenalis de non amplius antecessoris contractibus contraveniendo sed colonum in molendinum colonario jure titulo oneroso legitime acquisitum atque possessum sine ulla remora iis conformiter reimmittendo ac imposterum manutenendo, ut et quavis ex violentia dejectione perpressa damno cum interesse et expensis restituendo cum clausula Streitgegenstand: Der Kläger erklärt, die Mühle am Schloß Brake zunächst 1720 auf 12 Jahre gepachtet, 1728 aber nach Meierrecht ausgegeben bekommen zu haben. Die Klage richtet sich dagegen, daß, obwohl er die Abgaben richtig entrichtet habe, die Mühle vor 3 Jahren anderweitig vergeben und er mit seinen Einwänden dagegen bisher nicht gehört worden sei. Das Mandat erging nach Schreiben um Bericht. Der 1738 angeforderte Bericht ging erst 1741 ein. Die Beklagte bestreitet die Zulässigkeit des Mandates, da ihr der auf den Kammerbericht eingesandte Gegenbericht des Klägers nicht zugestellt worden sei. 17. Juli 1742, 6. Februar 1743 Einschärfung des Mandates. Darauf wiederholt die Beklagte nach zahlreichen Fristverlängerungen die Begründung der Kammer, Brandt sei der Mühle entsetzt worden, da er sie entgegen der eingegangenen Verpflichtung und trotz Ermahnung nicht in ordentlichem Stand gehalten, sondern habe verkommen lassen. Offenbar war zwischen den Parteien strittig, ob der Kläger die Mühle hätte in gangbaren oder insgesamt guten baulichen Zustand bringen sollen und welche Arbeiten er hatte ausführen lassen. Bis 1745 zahlreiche mündliche verfahrensrechtliche Anträge. Am 14. Oktober 1750 wurde die Beklagte von der Klage freigesprochen. Anträge zu den Gerichtskosten. Nach letzten Handlungen 1750 Completum-Vermerk vom 20. September 1808. ( 6)~Instanzen: RKG 1742 - 1808 (1720 - 1745) (7)~Beweismittel: Pachtvertrag über die herrschaftliche Mühle bei Schloß Brake auf 12 Jahre mit Christoph Brandt, 1720 (Q 6). Genehmigung für Christoph Brandt zur Anlage einer kleinen Kreuzmühle, 1721 (Q 7). Ausgabe der Mühle an Christoph Brandt nach Meierrecht, 1728 (Q 8). Inventar über die Ausstattung der Mühle (Q 18). Articuli probatoriales (Q 20). Prozeßkostenaufstellungen (Q 24, 25). (8)~Beschreibung: 3 cm, 147 Bl., lose; Q 1 - 36.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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