A: Simon Krug von Freising, Landgerichts- und Stadtschreiber zu Auerbach und kaiserlicher Notar. E: Abt Bartholomäus, Prior Heinrich Modschidler und etliche Konventherren des Klosters Michelfeld sowie Hans Renner, Richter zu Michelfeld. Betreff: Protokoll der Verhandlungen wegen der Weigerung des Leonhard Zeller, Hammermeister zu Fischstein, die auf dem letzten Landtag von den drei Ständen der Prälaten, der Ritterschaft und der Städte bewilligte und auf seinen Hammer, der Eigentum und Lehen des Klosters Michelfeld ist, angelegte "gemeine Landes- und Fürstensteuer" zu entrichten. Zeller will sich zunächst auf Adam von Freudenberg, Landrichter und Pfleger zu Auerbach, verwillküren, aber, wenn die Güte "nicht statthaben" sollte, das Recht entscheiden lassen. Der Abt will eine "gütliche, unverbindliche Handlung" vor dem Landrichter nicht abschlagen, will aber, wenn es am Ende "gütlich nicht reichen" sollte, eine "gütliche, endliche Handlung" vor Pfalzgraf Friedrich II. als Landesfürsten vorgeschlagen haben, wobei dieser, wenn er die Irrung nicht in der Güte beilegen sollte, endlich "rechtlich" darin erkennen soll. Während der Abt über die gepflogenen Verhandlungen das vorliegende Notariatsinstrument ausfertigen lässt, lässt Zeller von seinem mitgebrachten Notar Konz Tarschstadler, Stadtschreiber zu Sulzbach, ein Notariatsinstrument seiner eingelegten Protestation anfertigen, wobei man übereinkam, dass jeder Seite jeweils eine Kopie des jeweils gegenteiligen Notariatsinstruments ausgehändigt werden soll.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Amberg
Loading...