Notiz, dass in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz, denen von Kemnath und der Gemeinde aus den sieben Dörfern mitsamt den drei Hämmern in der Waldecker Herrschaft um Riglasreuth (Regelsreut) gelegen einer- sowie Andreas Mengersreuther (Endris von Mengerßrewt) zu Riglasreuth andererseits wegen Obrigkeiten, Regalien und anderem beide Parteien jüngst zu Bayern durch abgeordnete Räte angehört wurden. Andreas hat eine Urkunde präsentiert, die vom Fürsten und seinen Räten begutachtet wurde, woraufhin der Fürst Folgendes meint und verabschiedet: 1. Das Bergwerk zu Pullenreuth (Pulnreit), wo Andreas den Zins zu haben meint, ist eine hohe Obrigkeit, die niemandem zusteht, sofern er sie nicht vom König oder Landesfürst bekommen hat. Andreas' gezeigte Freiheit reicht dafür nicht aus. 2. Dafür, dass Andreas die Mannschaft des Hirten und Messners zu Pullenreuth (Pulnreut) zustünde, hat er auch keinen ausreichenden Beleg gebracht. 3. Bezüglich des kleinen Freis (clein fraiß), den Andreas zu Riglasreuth zu haben meint, gilt dies auf Bewährung. 4. Wegen des Fischwassers zu Pullenreuth, das Oswald von Seckendorff (+) und Hans Prantner, derzeit Pfleger und Kastner zu Waldeck, mit Andreas getauscht haben, will der Pfalzgraf sich beim Viztum erkundigen. 5. Bezüglich des Drittels am Fischwasser zu "Fryfeser", das Andreas von einem Fischer gekauft haben soll, dienen weder Urkunde noch die Kundschaft von Hans von Helmstatt seinem Anliegen. Wegen der Zinszahlung für das Wasser hat er dies nicht anders als zur Pacht. 6. Wenn Andreas etwas vorbringt, das sein angebliches altes Herkommen belegt, dass ihm die Kirchenrechnung zu Pullenreuth zustünde, dann will sich der Pfalzgraf als Kirch- und Schutzherr daran halten. 7. Den Tausch einer Wiesmatte zu Arnoldsreuth (Arnolts Rewth), von der Andreas ein Drittel haben will, mit einem Nachlass von 12 Schilling Pfennigen Rentenzins hat der Kastner zu Waldeck bestätigt, weshalb sich der Pfalzgraf daran halten will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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