"Hynrick Schröder borghermester unde Hilwert up den Ghraven, Johan van Linderen, Vrederick Buth, Johan Schröder, Johan Wardenborch raethmanne to Oldenborch" bekennen und bezeugen, dass vor ihnen "de ersame vrouwe Ghebbeke Syre, selighen Hynrick Syren naghelatene wedewe", folgendes erklärt hat: Der Hof auf dem Enerter esche zwischen "Hynrick Schutken have unde eren haven" gehört dem Kloster Blankenburg und ist diesem zugeteilt als zehnter Hof, um die anderen neun, die dabei belegen sind, mit von allem Zehnten zu befreien, der dem Kloster zukam. Diesen Klosterhof hatte Hinrich Syre und seine Frau Gebke noch für einen "noechliken penninck" des Jahres, nach ihrem Tode hat das Kloster freie Verfügung über den Hof. - Die Stadt siegelt. 1522 Juli 27 (Datum in dem jare unses heren, do men schreff vofteynhundert daer na in den twe unde twyntighesten jare des neghesten daghes na sunte Annen der weerden moder Moder Marien)
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"Hynrick Schröder borghermester unde Hilwert up den Ghraven, Johan van Linderen, Vrederick Buth, Johan Schröder, Johan Wardenborch raethmanne to Oldenborch" bekennen und bezeugen, dass vor ihnen "de ersame vrouwe Ghebbeke Syre, selighen Hynrick Syren naghelatene wedewe", folgendes erklärt hat: Der Hof auf dem Enerter esche zwischen "Hynrick Schutken have unde eren haven" gehört dem Kloster Blankenburg und ist diesem zugeteilt als zehnter Hof, um die anderen neun, die dabei belegen sind, mit von allem Zehnten zu befreien, der dem Kloster zukam. Diesen Klosterhof hatte Hinrich Syre und seine Frau Gebke noch für einen "noechliken penninck" des Jahres, nach ihrem Tode hat das Kloster freie Verfügung über den Hof. - Die Stadt siegelt. 1522 Juli 27 (Datum in dem jare unses heren, do men schreff vofteynhundert daer na in den twe unde twyntighesten jare des neghesten daghes na sunte Annen der weerden moder Moder Marien)
NLA OL, Best. 23, -3 Urk. Nr. 240
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.3 Dominikanerinnenkloster Blankenburg
- 27.07.1522
Enthält: Ausfertigung; mnd.; Pergament, 12 x 21 cm; Plica: 1,5 cm. - Siegel: ja; Anzahl 1 (das runde große Stadtsiegel; restauriert; an Pergamentpressel anhängend); 6 cm. - Beilagen: ja. - Druck: OUB 4, Nr. 855 (Regest mit Teilabschrift). - Abschrift: Leverkus, Urkundenbuch Blankenburg (Slg 80, Best. 296 Nr. 6), S. 564f. Hinweis: vgl. Urk. Nr. 232 von 1511 Juli 14.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:09 MESZ