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Papst Martin V. erteilt dem Dechanten vom H. Servatius zu Maastricht auf die Vorstellung des Kapitels U. L. F. zu Aachen den Auftrag, die bisherige Einrichtung, wonach an dem Hochaltar der dortigen Stiftskirche nur der Erzbischof von Köln, der Bischof von Lüttich oder einer der 9 älteren Kanoniker und der 2 königlichen Vikare abwechselnd Messe lesen dürfen, in Rücksicht auf die bei Krankheit oder Abwesenheit der Kanoniker dadurch dem Gottesdienst erwachsenden Nachteile dahin auszudehnen, daß die nächste zur Erledigung gelangende Kanonikalpräbende in zwei gleiche Hälften geteilt und diese als Halbpräbende von ihm an 2 Priester vergeben werden sollen, welche als halbpräbendierte, dem Kapitel nicht angehörige Kanoniker wie Vikare jenen Altar mitbedienen und inskünftig stets vom Kapitel ernannt werden sollen. Datum Rome, apud sanctum Petrum X Kal. Januarii, pontificatus nostri anno septimo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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