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Abgabe von Holz- und Erntewieden aus den Staatswaldungen an die bezugsberechtigten Gemeinden Adelberg mit Nassach, Börtlingen mit Breech, Holzhausen mit Niederwälden, Oberberken, Oberwälden, Uhingen, Unterberken und Wangen mit Ausnahme der Degenfeld`schen Gemeinde Rechberghausen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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