Für die Irrwege des Mülls muss der Bürger bezahlen - Baden-Württembergs Abfallentsorgung steckt in der Krise
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EL 235 I C050023/101
EL 235/473
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/003 01 (EL 235 I) Akademie für Technikfolgenabschätzung
Akademie für Technikfolgenabschätzung >> Tondokumente
17. September 2000
Bioabfälle, so fordert ein Landesgesetz, sind flächendeckend getrennt zu sammeln und zu verwerten. Zahlreiche Landkreise weigern sich dem nachzukommen, weil es beim Kompost mit der Ökobilanz ebenso hapert wie mit der Verwertung. Eine neue Studie der Akademie für Technikfolgenabschätzung (TA), "Abfallentsorgung zu Lasten der Bürger?", gibt den Verweigerern jetzt Rückendeckung. Sie stellt einen Verzicht auf die Biotonne zur Diskussion. Ebenso schlechte Noten erteilt die Studie dem Gelben Sack. Außerdem bestätigt sie, dass die Haushalte über ihre Müllgebühren die Entsorgung des Gewerbemülls in privaten Kanälen subventionieren. Dabei kann von Abfallvermeidung nicht die Rede sein. Seit einigen Jahren wächst der Müllberg wieder.
Thema heute
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Staatsarchiv Ludwigsburg
Brand, Stefan
Hahn, Rolf
Moll, Daniel
Neumann, Klaus; Kommunalpolitiker, Stadtrat, 1929-
Rudloff, Herbert
Rummel, Karlheinz
Müll
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:19 MEZ
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