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Dr. Ivo Wittich, Kanoniker bei St. Viktor vor Mainz, teilt allen Archipresbytern, Kämmerern, Pastoren, Plebanen, Vizeplebanen, Kaplänen mit und ohne Seelsorge, Priestern, Klerikern, Notaren und Tabellionen mit, als Kommissar Erzbischof Jakobs von Mainz habe er die von diesem ausgestellte Urkunde vom 5. Februar 1506 bezüglich des Pfründentauschs zwischen Rupert und Philipp von Flersheim gesehen. Daraufhin nahmen Herwig Milgis, Kanoniker bei St. Mariengreden zu Mainz, als Prokurator für Philipp und Michael Kircher, Vikar bei St. Marien zu Worms, als Prokurator für Rupert diesen Tausch vor. Alle angeschriebenen Geistlichen werden beauftragt, dies spätestens binnen sechs Tagen nach Mitteilung dieser Urkunde öffentlich bekanntzumachen. Nach weiteren dreimal zwei Tagen ist Philipp oder dessen Prokurator in den wirklichen Besitz der Pfarrkirche zu Wolfskehlen einzuführen und zu investieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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