Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag in Streitigkeiten zwischen seinem Amtmann zu Naumburg (Newenburg), Johann Rockenhausen, einer- sowie Diepold (Dewolt), Christmanns Sohn, von Heppenheim zu Alzey und Philipp Vil (Vil Philipsenn) zu Kreuznach als Vertreter ihrer Ehefrauen andererseits wegen des hinterlassenen Hab und Guts von Peter Kremer (+) zu Alzey. Deswegen war bereits ein Vertrag zwischen dessen "schweher", Johann Rockenhauser und Wilhelm Schmal, aufgesetzt worden, wonach Rockenhauser eine Gülte für seinen Erbteil erhalten sollte. Danach kamen die beiden anderen in die Rottweiler Acht (Rotwelischer acht) und die Angelegenheiten vor das pfalzgräfliche Hofgericht. Dieses vereinbart, 1. dass Rockenhauser die anderen beiden aus der Acht bringen, auf seine Kosten eine Absolution erlangen und diese bis Pfingsten zu Alzey überantworten soll. 2. Rockenhauser ist laut dem ersten Vertrag bereits ausgestattet mit 317 Gulden von der Pfarrkirche zu Alzey, 300 Gulden von Christmann Kremer, 100 Gulden zu Kreuznach von Meister Peter, 100 Gulden von Christmann von Geispitzheim (Geyßpisheim), dem alten Landschreiber, 33 Gulden von Jeckel von Gundersheim, also insgesamt 850 Gulden. Dazu sollen die oben genannten Diepold und Philipp für sich, ihre Ehefrauen und Erben an Johann und dessen Erben noch bis St. Bartholomäus [= 24.8.] 350 Gulden versichern, sodass Rockenhauser insgesamt 1.200 Gulden zukommen. [3.] Damit ist dieser ausbezahlt und beide Parteien sind dann geschlichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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