Der Generalvikar des Bischofs Heinrich von Konstanz entscheidet einen Streit zwischen Nikolaus Rosch, Pleban und Ewigvikar der Pfarrkirche zu Ailingen, und Priorin und Konvent des Predigerklosters Löwental über die angemessene Ausstattung seiner Pfründe und der Portio congrua. Nachdem der Generalvikar beide Parteien über die Rechte des Plebans in inkorporierten Pfarreien belehrt und die vorgelegten Urkunden geprüft hat, erklärt er, daß die Forderungen des Klägers unberechtigt sind und beide Parteien ihre Streitigkeiten begraben und friedlich und freundschaftlich miteinander umgehen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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