Der Edle Ludwig von Frankenstein (Frankin-) übereignet eine von Gerink bebaute Hufe zu Immelborn (Memelnburn) und das dortige, von Rumbote bebaute Lehen - beide lange Zeit Lehen des Knappen Eberhard von Lengsfeld (Lengesvelt) und seiner Vorfahren von Ludwig und seinen Vorfahren - wegen der geleisteten Dienste an Eberhards Sohn, den Priester Eberhard, indem er diesen mit Zustimmung seiner Miterben gleichsam als Sohn in seine Kammer aufnimmt. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Günther genannt von Salza und Konrad genannt Lupelin, Ritter, Hartmud von Exdorf (Eckes-), Rudolf von Habsberg (Habisperg), Konrad genannt During und Friedrich genannt Schutze, Burgmannen daselbst [zu Stein].