Maximilian Philipp, Herzog im Oberen und Niederen Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Landgraf zu Leuchtenberg etc., belehnt als Administrator des Kurfürstentums Bayern und namens seines Vetters Kurfürst Maximilian Emanuel von Bayern, des Inhabers der Herrschaft Wiesensteig, Georg Friedrich Seiferheld, Bürger zu Schwäbisch Hall und verordneten Lehensträger der Stadt, afterlehensweise mit dem Blutbann der Herrschaft Vellberg samt zugehörigen Rechten und Gewohnheiten. Künftig sollen die von Hall - gerecht gegen Arm und Reich - die mit dem Hals- oder Hochgericht verbundenen Rechte und Pflichten ausüben (das Gericht mit tauglichen Leuten besetzen, Inquisitionen gegen verdächtige und übel beleumundete Personen durchführen, peinlich strafen etc.), alles laut kaiserlicher Begnadigung, die darüber ausgestellt worden ist, und wie sie es sich am Tag des jüngsten Gerichts gegen den Allmächtigen zu verantworten getrauen. Von der Belehnung ausgenommen sind nur das Dorf Hausen (Gde. Obersontheim) und das Gehölz "Röschbühl", die gegenwärtig die Erbschenken von Limpurg von der Herrschaft Wiesensteig als Afterlehen innehaben. Der Aussteller bestätigt und beurkundet, dass genannter Seiferheld die Lehenspflicht "gethan" und den Lehenseid abgelegt hat.