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Testament der Eheleute Johan Hermelings und Katharina Otterstedde, vom 14. Januar 1616, verkündet am 8. April 1616.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung; ihre Kinder sind gestorben. Der Mann stiftet 5 M. zur Besserung des Weges vor Servatiitor und vermacht seiner Stieftochter Kind Trineken Berhorst 100 Thaler. Die Frau vermacht ihren Kindern 1. Ehe 300 Taler. Zeugen: Martin Ketteler und Christopher Nihus. Von Rats wegen: Hilbrandt Plonnies. Notar: Georg Deitmars.