Die Brüder Hindrick, Ludeke, Albert und Otte van Karsenbroke hinterlegen bei Bürgermeister und Rat der Altstadt "to truwer hant" einen Rentenbrief der Vettern und Brüder Hinrik, Otto und Lubbert de Wende über 16 Gulden und einen weiteren Warners Thodranck und seiner Mitbeschriebenen gleichfalls über 16 Gulden zugunsten ihres Bruders Herrn Requins van Karsenbroke, der auf Grund dieser Renten lebenslänglich 30 Rheinische Gulden jährlich erheben soll. Nach seinem Tod sollen Bürgermeister und Rat die Briefe ihnen und ihren Erben wieder aushändigen. Für den Fall, dass die Renten vorher eingelöst wurden, sollen Bürgermeister und Rat dies den Ausstellern nach Brinke (Brincke) mitteilen, damit diese mit ihrem Rat das Geld wieder zugunsten Requins anlegen. Wenn keine Einigung erzielt wurde, sollen Bürgermeister und Rat die Summe innerhalb eines Monats selbständig wieder austun. Der jährliche Zinsenrest von 2 Gulden soll von den Ausstellern selbst erhoben werden.