Dem Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz oder dessen Offizial teilt der Kleriker der Mainzer Diözese Gerlach, Sohn des Edelknechts Gerlach von Londorf (Lundorff), mit, der Offizial habe ihn auf seine Bitte hin proklamiert auf die Pfarrkirche in Biebesheim (Bubensheim) in der Mainzer Diözese, die vakant war durch freiwilligen Verzicht ihres letzten Rektors, des Herrn Nikolaus von Wolfskehlen (Wolfiskeln), und auf die er durch den Edelknecht Burkhard, den Ritter Heinrich und Hertwig von Wolfskehlen, Brüder, präsentiert wurde, denen, wie in der entsprechenden Urkunde ausgeführt, das Patronatsrecht zusteht. Nun bestimmt Gerlach zu seinen Bevollmächtigten Gerhard, Pleban zu Leeheim (Leheim), den Kleriker Konrad von Nordhausen (Northusen) und Berthold genannt Smaltz von Sachsenhausen (Sassenhusen), Prokuratoren des Mainzer Stuhls. Gemeinsam oder einzeln dürfen sie ihn bei der körperlichen Besitzergreifung und Investitur mit der Pfarrkirche vertreten; sie oder ihre Substituten können in seinem Namen über die Einkünfte dieser Kirche verfügen und ihn in allen auf die Pfarrei bezüglichen Rechtsgeschäften vertreten, und der Auftraggeber verspricht, alles von ihnen Verfügte anzuerkennen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...