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Gerhard Herr zu Bolchen und Uselclingen (Usil-) quittiert Johann Grafen zu Sp. über 4 Fuder Wein, die er jährlich vom Grafen zu Lehen hat, und sagt den Grafen und alle Betroffenen für dieses und alle vergangenen Jahre davon los. Siegel des Ausstellers.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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