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Das ritterschaftliche, sogenannte Rohrische Freigut, welches von dem Junker von Groroth auf den Superintendenten Elbert und dessen Erben gekommen (die ersten Besitzer waren von Groroth, Langwerth, Elbert, hierauf kam 1/3 an Vogt, 1/3 an von Rodenhausen, 1/3 an Stritter, die letzten 2/3 kamen dann an den Oberschultheiß Tag, das erstere Drittel an Heumann)

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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