1498 Dez. 6 (donerstag Sand Niclas des heyligen bischofs tag), Eichstätt (Eystet) Gabriel [von Eyb], Bischof von Eichstätt, beurkundet: Bei der Eheschließung seines Dieners (unnser lieber besonder) Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden (#53) mit Anastasia, der Tochter des +Haymerand Nothaft zu Wernberg (Werdenberg), Ritter, wurde die Zahlung von 1000 fl rh Heiratsgut und 500 fl rh Aussteuer (fertigung) durch Bernhard Nothaft, den Bruder der Braut, sowie von Widerlegung und Morgengabe in gleicher Höhe vereinbart. Anastasia ist jedoch vor der Ausfertigung des Heiratsbriefs unter Hinterlassung einer Tochter Kunigunde (#72) verstorben. Es kam deshalb zu Auseinandersetzungen zwischen dem Diener des A., Sigmund von Rohrbach (Rorbach), Ritter, königlicher Küchenmeister und Pfleger zu Altdorf, und Heinrich Waller zum Wildthurn als Vormünder der Kinder des Haymerand Nothaft einerseits sowie Balthasar Adelmann seinet- und seiner Tochter Kunigunde wegen und Bernhard Adelmann von Adelmannsfelden (#49), Domherr und Rat des A., und Achaz Pusch als Vormündern und Treuhändern (trewstragern) der Kunigunde Adelmann wegen des Verzichts [des Balthasar Adelmann und seiner Tochter Kunigunde] und der Bezahlung des Heiratsguts. Der A. hat die Parteien am obigen Tag vor sich und seine Räte beschieden. Dabei erteilten Sigmund von Rohrbach, Ritter, auf Geheiß Herzog Georgs [des Reichen] in Bayern[-Landshut] als obersten Vormunds (gerhaben), Heinrich Waller, Mitvormund, und Bernhard Nothaft einesteils sowie Balthasar Adelmann, Bernhard Adelmann und Achaz Pusch als Vormünder der Kunigunde Adelmann andernteils dem A. Vollmacht, zwischen ihnen zu entscheiden. Der A. fällt nach Anhörung der Parteien folgenden Spruch: 1) Die Vormünder der Kinder Haymerand Nothafts zahlen Balthasar Adelmann und den Vormündern seiner Tochter 1000 fl Heiratsgut und 500 fl Fertigung wie folgt: Die 1000 fl werden am 9. Mai 1499 (auf unsers herren auffartag schirist) mit 50 fl in Eichstätt verzinst und am 29. Sept. 1499 (Michaelis ... über ain jar) mit weiteren 50 fl. Am 29. Sept. 1500 sind die 1000 fl Heiratsgut samt den letzten 50 fl Zinsen in der Stadt Regensburg zu zahlen. Von den 500 fl Aussteuer sind 100 fl sofort zu zahlen, 200 fl am 2. Feb. 1499 (Liechtmes) und 200 fl am 23. April 1499 (Sannd Georgen tag) zu Neumarkt (Newnmarckht). Die Summe ist auf das Dorf [Ober-]Schneiding (Sneiding) zu versichern. Balthasar Adelmann hat die 1000 fl Heiratsgut für seine Tochter und ihre Erben in liegenden Gütern anzulegen. 2) Balthasar und Kunigunde Adelmann haben zugunsten des Bernhard Nothaft und seiner männlichen Erben auf das mütterliche Erbe Kunigundes zu verzichten. Für den Fall des söhne- oder erbenlosen Todes des Bernhard Nothaft werden Erbregelungen getroffen. 3) Halten die Nothaft zu Wernberg diesen Verzicht nicht, sind auch Balthasar Adelmann und seine Tochter nicht an ihren Verzicht gebunden. 4) Geben Bernhard Nothaft oder seine Vormünder einer der anderen Nothaftschen Schwestern ein Heiratsgut von mehr als 1000 fl und eine Aussteuer von mehr als 500 fl, so haben sie dieses Übermaß auch der Tochter Balthasar Adelmanns zu zahlen. 5) Die Auseinandersetzungen sind beigelegt. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. dieses Spruchbriefs. Siegler: der A. (secret insigel) Ausf. Perg. - 1 Sg. - Rv. Altsignatur(en): 216 etc.; - Nro. 6; - P; - 34; - V A 6