Hans Philipp von Zell bekundet, dass er ins Gefängnis Kurfürst Philipps von der Pfalz geraten war, nachdem er an den "mißhanndlung ubergriff und uberfarung", die dessen ehemaliger Rentmeister Balthasar von Weiler (+) gegenüber dem Fürsten begangen hatte, beteiligt war (in sinen hanndlungen begriffen). Der Pfalzgraf sah sich veranlasst, mehr über die Taten in Erfahrung zu bringen, insbesondere nachdem Balthasar sich während der Gefangenschaft umgebracht hatte. Nachdem der Aussteller im Gefängnis krank geworden ist und Kurfürst Philipp ihn auf Bitten seiner Herren und Freunde entlassen hat, verpflichtet Hans sich auf Lebtag wie folgt: Hans wird im Fürstentum der Pfalz mit Hab und Gut sitzen bleiben, sich am Pfalzgrafen oder den Seinen für die Gefangenschaft in keiner Weise rächen oder Forderungen deswegen stellen und auf jegliche Ansprüche und Appellationen wegen der Gefangenschaft verzichten. Er wird alles, was er über die Misstände, die Balthasar "uff vertrostung sins lybs und lebens" mit eigener Hand eingestanden und bekannt hatte, derzeit weiß oder noch in Erfahrung bringen wird, dem Fürsten mitteilen und namentlich fleissig dazu raten, wie der von Balthasar verursachte Schaden gekehrt werden kann. Auf Lebtag will er dem Pfalzgraf treu, hold und gehorsam sein und handeln, so wie es ein begnadigter Mann (begnater) gegenüber seinem Herrn tun sollte. Der Aussteller hat mit Handgelöbnis gegenüber Hans von Trotha (Dratt), Ritter und Marschall, und einem gestabten Eid die Einhaltung dieser Artikel versichert. Da er kein eigenes Siegel hat, bittet er Doktor Markus [Wendelin], Pfarrer zu Heidelberg (Marx pferrer), Doktor Pallas Spangel sowie den Junker und Schultheißen Jörg von Veilsdorf (Vyelßdorff), alle drei zu Heidelberg, um Besiegelung. Dabei anwesend waren die Heidelberger Bürger Debold Metzler und Johannes Steltzer, Glöckner zum Heiliggeiststift (des pferrers glockner zum heiligen geist).