Besitzstreit um 5 Morgen Artland, genannt A(e)rproff, gelegen in der Bonner Mark an der Windmühle über Bonn, die Alverat von Palant, verwitwete von Drachenfels, als Leibzüchterin 1480 an die Eheleute Hein und Stine Poest von Kessenich verkauft hat. Der Appellant klagt das Erbe seiner Gattin ein, weil er diesen Kaufvertrag für ungültig hält. Die erste Instanz schloß sich dieser Auffassung an. Der Appellat erhebt auf das streitige Land als elterliches Erbgut seiner Gattin Anspruch. Das Land sei von seinen Schwiegereltern unwiderruflich erworben worden, da die Söhne der Alverat von Palant dem Erbkaufvertrag zugestimmt hätten. Die zweite Instanz revidierte das Urteil der ersten zugunsten des Appellaten.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view