Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Philipp Horneck [von Weinheim] zu seinem Diener für ein Jahr aufgenommen hat. Philipp soll zu zweit (selb ander) in allen Kriegen und Geschäften des Pfalzgrafen dienen, wenn er dazu aufgefordert wird. Im Dienst sollen er und sein Knecht Futter, Mahl, Nägel und Eisen vom Hof erhalten. In Kriegen will der Pfalzgraf seinen reisigen Schaden gütlich ersetzen, bei Nichteinigung sollen beide Seiten den Entscheid über Schadensersatz nach Gewohnheit des Hofes dem pfalzgräflichen Hofmeister, Marschall und einem jeweiligen Hauptmann des Bestallten anheimstellen. Philipp Horneck soll jährlich aus der Kammer 25 Gulden Dienstgeld gegen Quittung erhalten. Philipp Horneck hat Treue, Huld und gehorsamen Dienst geschworen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...