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Rudolf Schenk, Herr zu Tautenburg (Tutemberg) quittiert Kurfürst Friedrich II. und Herzog Sigismund von Sachsen über 45 Schock Groschen auf die 200 Gulden, die wegen des Schadens zu geben sind, den sein Sohn bei ihrem Vater an Pferd und Harnisch genommen hat.

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Sächsisches Staatsarchiv
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