Wonach Jakob Kronmaier Grafenberg weil er sein von ihm getötetes Pferd selbst abgezogen und das Luder in den Metzinger Wald geschleppt hat, zu einer zwei mal 24 stündigen Turmstrafe kon­dem­nie­rt und dabei verordnet worden ist, dass er zur Bezahlung der Taglöhne, welche der Kleemeister von Grötzingen für seine deshalb gemachte Reisen nach Neuffen und Nürtingen zu fordern hat, angehalten werde (Neuffen, Grafenberg)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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