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Käufliche Überlassung (Verpfändung) der Jurisdiktion über zehn im Landgericht Neumarkt ansässige und zum salzb. Vogtgericht Mühldorf gehörige Gäuwirte (in Ampfing, Kirchisen, Erharting, Rohrbach, Mößling) an den Baron v. Neuhaus zu Zangberg sowie Bedenken des [Pflegverwalters] zu Mühldorf wegen des zukünftigen Gerichtsstands und Bierbezugs der Wirte.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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