Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Friedrich, Graf von Zweibrücken-Bitsch, als Vertreter namentlich genannter Untertanen einer- und Johannes Kalb (Kalp), Vikar zu Allerheiligen, und Friedrich Eitelfritz (Itelfritz), Rat zu Speyer, beide als Testamentsvollstrecker der zu Speyer verstorbenen Katharina Wagner, andererseits. Streitpunkt sind deren Testament und ihre Güter im Wert von 600 Gulden, da sie ihre leiblichen Erben nicht bedacht hat. Der Pfalzgraf, sein Hofmeister und seine Räte entscheiden in Gegenwart der Parteien, dass die Testamentsvollstrecker den genannten Personen als nächsten Erben für sich und ihre Miterben 400 Gulden zu Weihnachten gegen Quittung ausrichten sollen. Jede Partei trägt ihre Kosten. Erben und Testamentsvollstrecker sind hiermit geschlichtet. Als Untertanen (angehorige un ir mitgewante) werden genannt: Jost Klein (Cleyn Josten) von Weißenburg (Wyssemberg), Hans Huber von Speyer; Berthold von Hausen (Berchtolte von Husen); Ketterlin Klein (Kleyn Ketterlin) von Weißenburg Als Räte waren zugegen: Götz von Adelsheim, Ritter; Hofmeister Blicker Landschad; Doktor Dietrich von Plieningen, Doktor Bernhard Fröwis und Albrecht Göler von Ravensburg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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